{"id":1967,"date":"2024-08-04T17:30:09","date_gmt":"2024-08-04T17:30:09","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.chemnitzer-hof.de\/?page_id=1967"},"modified":"2024-08-04T17:30:09","modified_gmt":"2024-08-04T17:30:09","slug":"agb-events","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.chemnitzer-hof.de\/en\/agb-events\/","title":{"rendered":"AGB Events"},"content":{"rendered":"<p><strong>1.Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Konferenz- Bankett- und Veranstaltungsr\u00e4umen des Hotels zur Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Pr\u00e4sentationen etc. sowie f\u00fcr alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume, Fl\u00e4chen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgespr\u00e4chen, Verkaufs- oder \u00e4hnlichen Veranstaltungen bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei \u00a7 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verj\u00e4hrung<\/strong><a><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu best\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2. Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten. Im \u00dcbrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die M\u00f6glichkeit der Entstehung eines au\u00dfergew\u00f6hnlich hohen Schadens hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen und bei sonstigen Anspr\u00fcchen, sofern letztere auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/strong><a><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden direkt oder \u00fcber das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch f\u00fcr Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei \u00c4nderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverz\u00fcgliche Zahlung f\u00e4lliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen<em>.&nbsp;<\/em>Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. R\u00fccktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)<\/strong><a><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Ein R\u00fccktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein R\u00fccktrittsrecht im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches R\u00fccktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdr\u00fccklich zustimmt. Die Vereinbarung eines R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien R\u00fccktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt gegen\u00fcber dem Hotel aus\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3. Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der R\u00e4ume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen k\u00f6nnen dabei gem\u00e4\u00df den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten H\u00f6he entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein h\u00f6herer Anspruch entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zur\u00fcck, ist das Hotel berechtigt, zuz\u00fcglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem sp\u00e4teren R\u00fccktritt 70% des Speisenumsatzes.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Men\u00fcpreis x Teilnehmerzahl. War f\u00fcr das Men\u00fc noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Men\u00fc des jeweils g\u00fcltigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem R\u00fccktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem sp\u00e4teren R\u00fccktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. R\u00fccktritt des Hotels<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsr\u00e4umen vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2. Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer 3.5 und\/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;\u2013 H\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 Veranstaltungen oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Ver-schweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Kunden, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 ein Versto\u00df gegen Ziffer 1.2 vorliegt. Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;<\/p>\n\n\n\n<p>5.4. Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6&nbsp; \u00c4NDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine Erh\u00f6hung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel sp\u00e4testens f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten h\u00f6heren Teilnehmerzahl. Ist die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zus\u00e4tzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel fr\u00fchzeitig, sp\u00e4testens bis f\u00fcnf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tats\u00e4chliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teil-nehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die best\u00e4tigten R\u00e4ume, unter Ber\u00fccksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zus\u00e4tzliche Leistungsbereitschaft an-gemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Sonderregelung f\u00fcr Veranstaltungsvertr\u00e4ge bis zum 31.12.2021 (Veranstaltungsbeginn ma\u00dfgeblich) aufgrund von Corona, Pandemiesituationen und h\u00f6herer Gewalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollte die gebuchte Veranstaltung aufgrund gesetzlicher oder beh\u00f6rdlicher Vorgaben (z.B. in Form von Verordnungen, Allgemeinverf\u00fcgungen oder Verwaltungsakte) am Veranstaltungsort basierend auf dem Coronavirus oder \u00e4hnlichen gravierenden Gr\u00fcnden von h\u00f6herer Gewalt (\u00e4u\u00dfere Umst\u00e4nde, die nicht vom Hotel zu vertreten sind) nicht in der gebuchten Form stattfinden d\u00fcrfen\/wahrgenommen werden, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden eine alternative Durchf\u00fchrungsform (z.B. Verpflegung am Sitzplatz anstatt in Buffet-Form u.a.) und einen alternativen Veranstaltungszeitpunkt (Veranstaltungszeitraum) anzubieten, welche nur aus triftigem Grund abgelehnt werden d\u00fcrfen. Ist eine derart angepasste Leistung nicht m\u00f6glich oder zumutbar oder wird sie aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, die Veranstaltung kostenfrei abzusagen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2. Sollte ein Veranstaltungsteilnehmer\/Reisender aufgrund von beh\u00f6rdlichen (Ein-)Reiseverboten oder&nbsp; Quarant\u00e4neanordnungen (auch bei R\u00fcckkehr aus dem gebuchten Reiseland) aufgrund von Corona oder \u00e4hnlichen globalen Pandemien gem\u00e4\u00df der Definition der WHO den gebuchten Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen k\u00f6nnen, so darf dessen Zimmer\/Veranstaltungspauschale unabh\u00e4ngig von den Regelungen aus Ziffern 4 Nr. 4 kostenfrei storniert werden, soweit vom Gast der Nachweis gef\u00fchrt worden ist, dass es dem Veranstaltungsteilnehmer\/Reisenden aus vorgenannten Gr\u00fcnden tats\u00e4chlich objektiv unm\u00f6glich ist, (ein) zu reisen. Lediglich Bedenken des Gastes oder beh\u00f6rdliche Empfehlungen, auf Reisen oder Veranstaltungen zu verzichten, begr\u00fcnden kein kostenfreies R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3. In allen \u00fcbrigen F\u00e4llen unabh\u00e4ngig von Corona und \u00e4hnlichen globalen Pandemien nach der Definition der WHO verbleibt es bei der Regelung aus Ziffer 7 f\u00fcr Veranstaltungen bis 31.12.2021 und nach diesem Zeitpunkt aus Ziffern 4 und 5 AGBV.<\/p>\n\n\n\n<p>8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<strong>MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETR\u00c4NKEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen grunds\u00e4tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen F\u00e4llen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHL\u00dcSSE<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit das Hotel f\u00fcr den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet f\u00fcr die pflegliche Behandlung und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe. Er stellt das Hotel von allen Anspr\u00fcchen Dritter aus der \u00dcberlassung dieser Einrichtungen frei.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Ger\u00e4te auftretende St\u00f6rungen oder Besch\u00e4digungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kun-den, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Daten\u00fcbertragungseinrichtungen zu benutzen. Daf\u00fcr kann das Hotel eine Anschlussgeb\u00fchr verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallverg\u00fctung berechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; St\u00f6rungen an vom Hotel zur Verf\u00fcgung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach M\u00f6glichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen k\u00f6nnen nicht zur\u00fcckbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese St\u00f6rungen nicht zu vertreten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; VERLUST ODER BESCH\u00c4DIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1&nbsp;&nbsp; Mitgef\u00fchrte Ausstellungs- oder sonstige, auch pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsr\u00e4umen bzw. im Hotel. Das Hotel \u00fcbernimmt f\u00fcr Verlust, Untergang oder Besch\u00e4digung keine Haftung, auch nicht f\u00fcr Verm\u00f6genssch\u00e4den, au\u00dfer bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle F\u00e4lle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umst\u00e4nde des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2&nbsp;&nbsp; Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, daf\u00fcr einen beh\u00f6rdlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis&nbsp; nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen m\u00f6glicher Besch\u00e4digungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenst\u00e4nden vorher mit dem Hotel abzustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3&nbsp;&nbsp; Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenst\u00e4nde sind nach Ende der Veranstaltung unverz\u00fcglich zu entfernen. Unterl\u00e4sst der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenst\u00e4nde im Veranstaltungsraum, kann das Hotel f\u00fcr die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; HAFTUNG DES KUNDEN F\u00dcR SCH\u00c4DEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1&nbsp;&nbsp; Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er f\u00fcr alle Sch\u00e4den an Geb\u00e4ude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2&nbsp;&nbsp; Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Kunden sind unwirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr Chemnitz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des \u00a7 38 Absatz 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Chemnitz.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.Geltungsbereich 1.1. 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